Erwägungsgrund 38 32018L0844
Die derzeitige Option für Mitgliedstaaten, auf der Grundlage von Ratschlägen als Alternative zu der Inspektion von Heizungsanlagen, Klimaanlagen, kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen Maßnahmen zu treffen, wird beibehalten, sofern deren Gesamtauswirkungen in einem der Kommission vorgelegten Bericht als gleichwertig der Auswirkungen einer Inspektion vor der Anwendung dieser Maßnahmen dokumentiert wurde.