Erwägungsgrund 12 32019L0130
Es ist wichtig, Arbeitnehmer zu schützen, die karzinogenen oder mutagenen Stoffen ausgesetzt sind, die bei der Zubereitung, Verabreichung oder Beseitigung von gefährlichen Arzneimitteln, einschließlich zytostatischer oder zytotoxischer Arzneimittel, und bei Tätigkeiten entstehen, in deren Fall bei der Reinigung, beim Transport, bei Waschvorgängen und bei der Entsorgung von gefährlichen Arzneimitteln oder von mit gefährlichen Arzneimitteln kontaminierten Materialien sowie im Zusammenhang mit der Pflege von mit gefährlichen Arzneimitteln behandelten Patienten eine Exposition gegenüber karzinogenen oder mutagenen Stoffen besteht. Als ersten Schritt hat die Kommission Leitlinien zur Verringerung der berufsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Gesundheitswesen, einschließlich der mit der Exposition gegenüber zytostatischen oder zytotoxischen Arzneimitteln verbundenen Risiken, veröffentlicht, die in einem entsprechenden Leitfaden für Prävention und bewährte Praxis enthalten sind. Etwaige weitere Gesetzgebungsvorschlägen oder andere Initiativen bleiben von diesen Leitlinien unberührt.