Erwägungsgrund 14 32019L0130
Der Grundsatz der Prävention am Arbeitsplatz sollte auch für die Wirkungen von Karzinogenen und Mutagenen auf künftige Generationen- beispielsweise durch Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit von Männern und Frauen und der embryonalen Entwicklung -gefördert werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorbildliche Verfahren austauschen.