Erwägungsgrund 7 32019L0130
Bei einigen Nicht-Schwellenwert- Karzinogenen ist es nicht möglich, einen gesundheitsbezogenen Arbeitsplatzgrenzwert festzulegen; auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten, ist es jedoch möglich, einen Grenzwert für diese Karzinogene festzulegen.