Erwägungsgrund 6 32019L0130
Spätestens im ersten Quartal 2019 sollte die Kommission unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen der wissenschaftlichen Kenntnisse prüfen, ob der Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/37/EG zu ändern ist und reproduktionstoxische Stoffe aufzunehmen sind. Auf dieser Grundlage sollte die Kommission nach Anhörung der Sozialpartner gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.