Richtlinie (EU) 2019/130 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 30 32019L0130Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen