Erwägungsgrund 11 32019L0633
Diese Richtlinie sollte den Geschäftsverkehr unabhängig davon regeln, ob er zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen erfolgt, da Behörden beim Kauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen denselben Normen unterliegen sollten. Diese Richtlinie sollte für alle Behörden gelten, die als Käufer auftreten.