Erwägungsgrund 35 32019L0633
Die Ausübung der den Durchsetzungsbehörden durch diese Richtlinie übertragenen Befugnisse sollte in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geeigneten Garantien unterliegen, die den Anforderungen der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einschließlich der Achtung der Verteidigungsrechte des Käufers, gerecht werden.