Erwägungsgrund 32 32019L0633
Damit das Verbot unlauterer Handelspraktiken wirksam durchgesetzt wird, sollten die benannten Durchsetzungsbehörden über die erforderlichen Ressourcen, und das erforderliche Fachwissen verfügen.
Damit das Verbot unlauterer Handelspraktiken wirksam durchgesetzt wird, sollten die benannten Durchsetzungsbehörden über die erforderlichen Ressourcen, und das erforderliche Fachwissen verfügen.