Erwägungsgrund 20 32019L0983
Bei Beryllium ist es vorhersehbar, dass es schwierig sein wird, einen Grenzwert von 0,0002 mg/m3 kurzfristig einzuhalten. Es ist daher angezeigt, einen Übergangszeitraum von sieben Jahren einzuführen, in dem ein Grenzwert von 0,0006 mg/m3 gelten sollte.