Erwägungsgrund 22 32019L0983
Bei Arsensäure wird es voraussichtlich in der Kupferverhüttung schwierig sein, einen Grenzwert von 0,01 mg/m3 einzuhalten. Deshalb sollte ein Übergangszeitraum von vier Jahren eingeführt werden.
Bei Arsensäure wird es voraussichtlich in der Kupferverhüttung schwierig sein, einen Grenzwert von 0,01 mg/m3 einzuhalten. Deshalb sollte ein Übergangszeitraum von vier Jahren eingeführt werden.