Erwägungsgrund 25 32019L0983
In einigen Mitgliedstaaten wird Formaldehyd routinemäßig verwendet, um Verstorbene im Rahmen ihrer kulturellen oder religiösen Praxis einzubalsamieren. Bestattungsunternehmen wird es voraussichtlich schwerfallen, kurzfristig den Grenzwert von 0,37 mg/m3 oder 0,3 ppm einzuhalten. Es ist daher angezeigt, für diesen Sektor ein Übergangszeitraum von fünf Jahren einzuführen, in dem ein Grenzwert von 0,62 mg/m3 oder 0,5 ppm gelten sollte.