Erwägungsgrund 23 32019L0983
Formaldehyd erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und ist daher ein Karzinogen im Sinne der Richtlinie 2004/37/EG. Formaldehyd ist ein lokal wirkendes genotoxisches Karzinogen, und es liegen ausreichende wissenschaftliche Nachweise für seine Karzinogenität beim Menschen vor. Formaldehyd ist auch ein Kontaktallergen der Haut (Hautallergen). Daher ist es angezeigt, auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Daten, einen Grenzwert für die Kurzzeit- und einen Grenzwert für die Langzeitexposition gegenüber Formaldehyd in jener Richtlinie festzulegen und einen Hinweis auf die Sensibilisierung der Haut zuzuweisen. Darüber hinaus sammelt die ECHA auf Ersuchen der Kommission auch vorhandene Informationen zur Bewertung der potenziellen Exposition gegenüber Formaldehyd und Formaldehydabspaltern am Arbeitsplatz, unter anderem bei industrieller und gewerblicher Verwendung.