Erwägungsgrund 26 32019L0983
Die in dieser Richtlinie für Beryllium und Formaldehyd festgelegten Hinweise auf Sensibilisierung sollen für mehr Klarheit sorgen. Wenn im Zuge der Aktualisierung der Richtlinie 2004/37/EG derartige Hinweise festgelegt werden, sollte die Kohärenz mit den relevanten Rechtsvorschriften der Union sichergestellt sein. Das kann auch bedeuten, dass gegebenenfalls Hinweise auf Sensibilisierung für Stoffe hinzuzufügen sind, für die es bereits einen speziellen Eintrag in Anhang III dieser Richtlinie gibt.