Erwägungsgrund 28 32019L0983
Die Kommission hat den ACSH konsultiert. Sie hat außerdem eine zweistufige Anhörung der Sozialpartner auf Unionsebene gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchgeführt. Der ACSH hat Stellungnahmen zu allen Stoffen, die unter diese Richtlinie fallen, angenommen, für jeden dieser Stoffe einen verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwert vorgeschlagen sowie die entsprechenden Hinweise zu einigen dieser Stoffe unterstützt.