Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den Informationsaustausch zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen
Um eine uneinheitliche Berechnung der in dem Mitgliedstaat erzielten Jahresumsätze, die als Bezugsgrundlage für die Anwendung der Steuerbefreiung herangezogen werden, und des Jahresumsatzes in der Union zu vermeiden, sollten die zu berücksichtigenden Umsatzbestandteile festgelegt werden.
Erwägungsgrund 12 32020L0285Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen