Erwägungsgrund 19 32020L0285
Diese Richtlinie sollte keine neuen Registrierungs- oder Mitteilungspflichten für Kleinunternehmen enthalten, die nur in dem Mitgliedstaat der Ansässigkeit eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Diese Richtlinie sollte keine neuen Registrierungs- oder Mitteilungspflichten für Kleinunternehmen enthalten, die nur in dem Mitgliedstaat der Ansässigkeit eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.