Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den Informationsaustausch zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen
Neben der Gewährung einer Mehrwertsteuerbefreiung sehen die Sonderregelungen auch die Möglichkeit degressiver Steuerermäßigungen vor. Degressive Steuerermäßigungen erhöhen die Komplexität und tragen wenig zur Verringerung des Befolgungsaufwands von Kleinunternehmen bei. Sie sollten daher abgeschafft werden.
Erwägungsgrund 17 32020L0285Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen