Erwägungsgrund 19 32023L1544
Bei der Festlegung angemessener Sanktionen, die bei Verstößen der Diensteanbieter zu verhängen sind, sollten die zuständigen Behörden alle relevanten Umstände berücksichtigen, beispielsweise die finanzielle Leistungsfähigkeit des Diensteanbieters, die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und ob der Diensteanbieter bereits für vergleichbare Verstöße zur Verantwortung gezogen wurde. Besonderes Augenmerk sollte in dieser Hinsicht auf Kleinstunternehmen gelegt werden.