Erwägungsgrund 20 32023L1544
Diese Richtlinie lässt die Befugnisse der nationalen Behörden in Zivil- oder Verwaltungsverfahren unberührt, auch wenn solche Verfahren zu Sanktionen führen können.
Diese Richtlinie lässt die Befugnisse der nationalen Behörden in Zivil- oder Verwaltungsverfahren unberührt, auch wenn solche Verfahren zu Sanktionen führen können.