Erwägungsgrund 19 32023L2661
Im Interesse der Straßenverkehrssicherheit werden die Mitgliedstaaten ermutigt, Daten so bald wie möglich über NAP zugänglich zu machen (z. B. Höchstgeschwindigkeiten oder dynamische Daten für sichere und gesicherte Parkbereiche), auch für Teile des Straßennetzes, die nicht in den in Anhang III definierten geografischen Anwendungsbereich fallen (z. B. Autobahnen, die nicht Teil des transeuropäischen Straßennetzes sind).