Erwägungsgrund 3 32023L2661
In der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ wird betont, dass die automatisierte und vernetzte multimodale Mobilität zusammen mit intelligenten Verkehrsmanagementsystemen, die durch die Digitalisierung ermöglicht werden, eine immer wichtigere Rolle spielt und dass das Ziel verfolgt wird, neue nachhaltige Verkehrs- und Mobilitätsdienste zu unterstützen, mit denen die Mobilität verbessert, die Verkehrsüberlastung und die Umweltverschmutzung, vor allem im städtischen Raum, verringert und der Übergang zu umweltfreundlicheren Verkehrsträgern im Zuge der Förderung von Verkehrsverlagerung und besseres Verkehrsmanagement gefördert werden können. Zur Unterstützung dieser Entwicklung kann es gerechtfertigt sein, geeignete technische Bewertungskriterien im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates (auch „Taxonomie-Verordnung“ genannt) zur Förderung von Investitionen in IVS in Betracht zu ziehen.