Erwägungsgrund 7 32023L2661
In vielen Mitgliedstaaten werden nationale Anwendungen intelligenter Verkehrssysteme und Dienste bereits im Straßenverkehrssektor eingeführt. Obwohl seit Annahme der Richtlinie 2010/40/EU im Jahr 2010 Verbesserungen erzielt wurden, sind bei ihrer Bewertung anhaltende Defizite festgestellt worden, die dazu geführt haben, dass die Einführung nach wie vor uneinheitlich und unkoordiniert verläuft und die geografische Kontinuität von IVS-Diensten in der gesamten Union und an ihren Außengrenzen unzureichend ist.