Erwägungsgrund 33 32023L2661
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Annahme und Aktualisierung von Arbeitsprogrammen sowie für die Annahme eines Musters für die von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Berichte übertragen werden. Die Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.