§ 6 SBEBG
Die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sollen sich regelmäßig fortbilden. Der Träger soll darauf hinwirken, dass die Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, in angemessenem Umfang an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Jeder Kindertageseinrichtung soll es möglich sein, ihre Arbeit von einer Fachberatung begleiten zu lassen.
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sollen die Gelegenheit erhalten, an berufsbegleitenden Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung im Bildungsgang zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher teilzunehmen.
Die Träger stellen sicher, dass mit Hilfe der Materialien zur internen Evaluation die pädagogischen Prozesse in den Kindertageseinrichtungen anhand der Qualitätskriterien des Bildungsprogramms regelmäßig prozessorientiert überprüft werden. Die Träger gewährleisten, dass die pädagogischen Fachkräfte hierbei durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal unterstützt werden.