Erwägungsgrund 11 31996R2223
Die Ergebnisse der gemäß dem durch diese Verordnung eingeführten System erstellten Konten und Tabellen aller Mitgliedstaaten sind den Benutzern von der Kommission insbesondere zur Überwachung der wirtschaftlichen Konvergenz und im Interesse einer möglichst engen Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten zu genau festgelegten Zeitpunkten zur Verfügung zu stellen.