Erwägungsgrund 17 31996R2223
Eine Entscheidung über die Zuordnung der indirekt erfaßten Dienstleistungen der finanziellen Mittlertätigkeit (IEDFM) sollte zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Eine Entscheidung über die Zuordnung der indirekt erfaßten Dienstleistungen der finanziellen Mittlertätigkeit (IEDFM) sollte zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.