Erwägungsgrund 18 31996R2223
Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist die Schaffung gemeinsamer statistischer Normen, die die Erstellung vergleichbarer Informationen ermöglichen, eine Maßnahme, die nur auf Gemeinschaftsebene effizient ausgeführt werden kann; ihre Durchführung wird in den einzelnen Mitgliedstaaten unter der Aufsicht der für die Erstellung der amtlichen Statistik zuständigen Organisationen und Institutionen erfolgen.