Erwägungsgrund 5 31996R2223
Im Jahr 1970 erfolgte die Veröffentlichung eines Verwaltungsdokuments mit dem Titel „Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ (ESVG), das den unter diese Verordnung fallenden Bereich abdeckte und ausschließlich auf Veranlassung des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften und in dessen alleiniger Verantwortung ausgearbeitet worden war. Dieses Dokument bildete den erfolgreichen Abschluß der vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften zusammen mit den Statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten seit mehreren Jahren durchgeführten Arbeiten zur Aufstellung eines Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, das den Anforderungen der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinschaft entspricht. Es stellte die gemeinschaftliche Fassung des Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen dar, das bis dahin auf gemeinschaftlicher Ebene benutzt worden war.