Erwägungsgrund 4 31996R2223
Die Kommission soll Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Berechnungen im Rahmen der Gemeinschaftsverwaltung und insbesondere des Gemeinschaftshaushalts verwenden.
Die Kommission soll Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Berechnungen im Rahmen der Gemeinschaftsverwaltung und insbesondere des Gemeinschaftshaushalts verwenden.