Erwägungsgrund 1 32001R1338
In der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro ist vorgesehen, dass vom 1. Januar 2002 an die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken (NZB) der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf Euro lautende Banknoten in Umlauf bringen und die teilnehmenden Mitgliedstaaten Euro-Münzen ausgeben. Daher ist es wichtig, dass schnell ein System zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung beschlossen wird, damit es einsatzfähig ist, bevor die Euro-Banknoten und -Münzen in Umlauf kommen.