Erwägungsgrund 9 32001R1338
Es wurde vorgesehen, dass das ETSC vorübergehend als getrennte und unabhängige Verwaltungseinheit bei der Pariser Münze eingerichtet wird (auf der Grundlage eines Briefwechsels zwischen dem Vorsitzenden des Rates und dem französischen Finanzminister vom 28. Februar und 9. Juni 2000). Die Aufgaben des Zentrums sind in dieser Verordnung festzulegen. Der Rat wird zu gegebener Zeit über den künftigen Status und den dauerhaften Standort des ETSC beschließen.