Erwägungsgrund 3 32001R1338
Mit dem Rahmenbeschluss vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro hat der Rat Bestimmungen erlassen, um sicherzustellen, dass der Euro auf geeignete Weise durch wirksame strafrechtliche Maßnahmen geschützt wird.