Erwägungsgrund 2 32001R1338
Das mit dem Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) und dem Beschluss des Rates vom 29. April 1999 zur Ausdehnung des Mandats von Europol auf die Bekämpfung der Fälschung von Geld und Zahlungsmitteln geschaffene Instrumentarium zielt allgemein auf die Bekämpfung der Geldfälschung ab.