Erwägungsgrund 12 32001R1338
Es sollte eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden, der Kommission und der EZB ist im Hinblick auf einen wirksamen und homogenen Schutz des Euro geschaffen werden, insbesondere was den Austausch von Informationen mit Ausnahme personenbezogener Daten, die Zusammenarbeit und die Rechtshilfe zwischen Stellen der Gemeinschaft und nationalen Stellen, die wissenschaftliche Unterstützung und die berufliche Ausbildung anbelangt. Zu diesem Zweck wird die Kommission, unbeschadet der der EZB zugewiesenen Rolle beim Schutz des Euro vor Geldfälschung, regelmäßig innerhalb eines entsprechenden beratenden Ausschusses die Beratungen mit den Hauptverantwortlichen der Bekämpfung der Geldfälschung hinsichtlich des Euro (insbesondere die EZB, das ETSC, Europol und Interpol) fortsetzen, um die Bedingungen für den umfassenden Schutz des Euro auf der Grundlage von gesetzgeberischen Initiativen im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung der Geldfälschung zu verbessern.