Erwägungsgrund 8 32001R1338
Die am 28. Februar 2000 vom Rat angenommene technische Regelung für die Behandlung gefälschter Euro-Münzen nimmt Bezug auf die systematische Erhebung technischer Informationen über Euro-Fälschungen durch die EZB, die Errichtung eines Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums für die technische Analyse und Klassifizierung gefälschter Euro-Münzen (ETSC) und — auf nationaler Ebene — die Errichtung nationaler Münzanalysezentren (MAZ).