Erwägungsgrund 12 32002R0332
Um die kraft dieser Verordnung gewährten Darlehen zu finanzieren, sollte die Kommission ermächtigt werden, im Namen der Europäischen Gemeinschaft Anleihen auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstitutionen aufzunehmen.
Um die kraft dieser Verordnung gewährten Darlehen zu finanzieren, sollte die Kommission ermächtigt werden, im Namen der Europäischen Gemeinschaft Anleihen auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstitutionen aufzunehmen.