Erwägungsgrund 8 32002R0332
Durch die Einführung der einheitlichen Währung hat sich die Zahl der Mitgliedstaaten, die das System in Anspruch nehmen können, erheblich verringert. Dies rechtfertigt eine Herabsetzung des Plafonds von derzeit 16 Mrd. EUR. Der Plafond für die Darlehensvergabe sollte indes auf einem hinreichend hohen Niveau gehalten werden, damit in angemessener Weise auf einen gleichzeitigen Bedarf mehrerer Mitgliedstaaten reagiert werden kann. Die Senkung des Darlehensplafonds von 16 Mrd. EUR auf 12 Mrd. EUR scheint geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen und auch die künftigen Erweiterungen der Europäischen Union zu berücksichtigen.