Erwägungsgrund 16 32005R0001
Bei Tiertransporten sind nicht nur Transportunternehmer, sondern auch Tierhalter, Händler, Sammelstellen und Schlachthöfe involviert. Die Tierschutzverpflichtung sollte daher in bestimmten Punkten auf alle an einem Tiertransport Beteiligten ausgedehnt werden.