Erwägungsgrund 5 32005R0001
Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren — auch von Schlachttieren — auf ein Mindestmaß begrenzt werden.
Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren — auch von Schlachttieren — auf ein Mindestmaß begrenzt werden.