Erwägungsgrund 20 32005R0001
Ein unzulänglicher Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden führt zwangsläufig zu einer mangelhaften Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport. Es sollten daher flexible Verfahren zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten festgelegt werden.