Erwägungsgrund 24 32005R0001
Im Interesse der Kohärenz der Gemeinschaftsvorschriften sollte die Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen geändert werden, um sie hinsichtlich der Zulassung von Sammelstellen und der Anforderungen an Transportunternehmer mit dieser Verordnung in Einklang zu bringen.