Erwägungsgrund 28 32005R0001
Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Belüftung von Straßenfahrzeugen, in denen lebende Tiere lange befördert werden. Die Verordnung (EG) Nr. 411/98 des Rates vom 16. Februar 1998 mit zusätzlichen Tierschutzvorschriften für Straßenfahrzeuge zur Beförderung von Tieren während mehr als acht Stunden sollte daher aufgehoben werden.