Erwägungsgrund 22 32005R0001
Die unzulängliche Ahndung von Verstößen gegen die Tierschutzvorschriften fördert das Umgehen dieser Vorschriften und führt letztendlich zu Wettbewerbsverzerrungen. Daher sollten gemeinschaftsweit einheitliche Kontrollverfahren und Sanktionen für den Fall des Verstoßes gegen die Tierschutzvorschriften festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung vorsehen und dafür Sorge tragen, dass sie ordnungsgemäß angewendet werden. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.