Erwägungsgrund 20 32005R0183
Es sollte die Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung, Änderung oder der Entziehung der Registrierung oder Zulassung vorgesehen werden, sofern Betriebe ihre Tätigkeit ändern oder einstellen oder die für ihre Tätigkeit geltenden Bedingungen nicht mehr erfüllen.