Erwägungsgrund 6 32005R0183
Hauptziel der in dieser Verordnung festgelegten neuen Hygienevorschriften ist es, unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Grundsätze ein hohes Verbraucherschutzniveau hinsichtlich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zu gewährleisten:a)Die Hauptverantwortung für die Futtermittelsicherheit liegt beim Futtermittelunternehmer,b)die Notwendigkeit, die Futtermittelsicherheit entlang der gesamten Lebensmittelherstellungskette, angefangen bei der Futtermittelprimärproduktion bis hin zur Fütterung von zur Lebensmittelerzeugung bestimmten Tieren zu gewährleisten,c)die allgemeine Anwendung von Verfahren auf der Grundlage der Grundsätze der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP) sollte in Verbindung mit einer guten Hygienepraxis die Verantwortlichkeit der Futtermittelunternehmer verstärkt werden,d)die Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis sind wertvolle Instrumente, die die Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Futtermittelherstellungskette bei der Einhaltung der Futtermittelhygienevorschriften und der Anwendung der HACCP-Grundsätze unterstützen,e)mikrobiologische Kriterien werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Risikokriterien festgelegt,f)die Notwendigkeit sicherzustellen, dass eingeführte Futtermittel einen Standard erreichen, der demjenigen der in der Gemeinschaft erzeugten Futtermittel zumindest gleichwertig ist.