Erwägungsgrund 21 32005R0183
Ein wesentlicher Aspekt der Futtermittelsicherheit ist die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln und Futtermittelbestandteilen über die gesamte Futtermittelherstellungskette hinweg. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 enthält Bestimmungen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln und Futtermittelbestandteilen und sieht ein Verfahren für den Erlass von Durchführungsvorschriften für spezielle Sektoren vor.