Erwägungsgrund 25 32005R0183
Es ist angezeigt, das durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eingeführte Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel auf Risiken für die Tiergesundheit oder die Umwelt auszudehnen, die von Futtermitteln für nicht der Lebensmittelerzeugung dienende Tiere ausgehen.