Erwägungsgrund 7 32005R0183
Um die uneingeschränkte Anwendung des Systems der Registrierung und Zulassung auf alle Futtermittelunternehmer und damit eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, sicherzustellen, dass diese nur Futtermittel aus Betrieben beziehen und verwenden, die gemäß dieser Verordnung registriert und/oder zugelassen sind.