Erwägungsgrund 9 32005R0183
Nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität sollten die Gemeinschaftsvorschriften nicht für bestimmte Fälle der privaten Erzeugung von Futtermitteln und der Fütterung bestimmter Tiere und nicht für die direkte Lieferung kleiner Mengen von Futtermittelprimärproduktion auf örtlicher Ebene und für den Einzelhandel mit Heimtierfutter gelten.